Der Schutz eigener Ideen, Erfindungen und Schöpfungen, sprich der Schutz des geistigen Eigentums, ist Gegenstand des gewerblichen Rechtsschutzes. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie, insbesondere im Marken- und Kennzeichenrecht. Gleich, ob es um die Anmeldung einer Marke beim DPMA und hiermit zusammenhängende Fragestellungen geht, ob Sie Ihre Schutzrechte verwerten wollen (Anfertigung individueller Lizenzverträge) oder aber Ihr geistiges Eigentum außergerichtlich oder gerichtlich schützen wollen oder ungerechtfertigte Angriffe (z.B. Abmahnungen) abwehren wollen, wir sind für Sie da.

Im weiteren Sinne umfasst unsere Beratung in diesem Bereich speziell auch das Wettbewerbsrecht (Schutz vor unlauteren geschäftlichen Handlungen, wie z.B. irreführender Werbung) und das Urheberrecht. Auch in diesen Angelegenheiten stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Ein Auszug aus unseren Tätigkeitbereichen:

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Domainrecht
  • Abmahnungen
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärungen
  • Einstweilige Verfügungen