Unsere Notare begleiten sämtliche notariellen Rechtsangelegenheiten rund um das Unternehmen, die Gesellschaft und den Kaufmann. Zur Regelung der Rechtsbeziehung des Unternehmers zu seinen Geschäftspartnern und der gesellschaftsrechtlichen Beziehung zu (Mit-) Unternehmern bedarf es – auch um den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachzukommen – der Leistungen eines Notars. Unsere Notare haben jahrelange gesellschaftsrechtliche Expertise und verfügen als wirtschaftsrechtlich geprägte Rechtsanwälte über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Insbesondere folgende Leistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden durch unsere Notare erbracht:
- Gründung von Unternehmen und Kapitalgesellschaften, einschließlich der Beratung zur Wahl der „richtigen“ Rechtsform
- Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe (M&A-Transaktionen), Beteiligungskauf
- Maßnahmen das „Kapital“ betreffend
- Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen / Satzungen
- Geschäftsführer, Vorstand und Prokuristen -bestellung und -abberufung
- Handelsregisterangelegenheiten
- Gesellschaftsauseinandersetzungen
- Satzungsänderungen
- Entwürfe und Beurkundungen von Kauf- und Abtretungsverträgen