Unsere Notare begleiten sämtliche notariellen Rechtsangelegenheiten rund um das Unternehmen, die Gesellschaft und den Kaufmann. Zur Regelung der Rechtsbeziehung des Unternehmers zu seinen Geschäftspartnern und der gesellschaftsrechtlichen Beziehung zu (Mit-) Unternehmern bedarf es – auch um den gesetzlichen Veröffentlichungspflichten nachzukommen – der Leistungen eines Notars. Unsere Notare haben jahrelange gesellschaftsrechtliche Expertise und verfügen als wirtschaftsrechtlich geprägte Rechtsanwälte über vertiefte Kenntnisse im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.

Insbesondere folgende Leistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden durch unsere Notare erbracht:

  • Gründung von Unternehmen und Kapitalgesellschaften, einschließlich der Beratung zur Wahl der „richtigen“ Rechtsform
  • Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe (M&A-Transaktionen), Beteiligungskauf
  • Maßnahmen das „Kapital“ betreffend
  • Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen / Satzungen
  • Geschäftsführer, Vorstand und Prokuristen -bestellung und -abberufung
  • Handelsregisterangelegenheiten
  • Gesellschaftsauseinandersetzungen
  • Satzungsänderungen
  • Entwürfe und Beurkundungen von Kauf- und Abtretungsverträgen