Unter das Gesellschaftsrecht fasst man üblicherweise sämtliche Rechtsvorschriften, welche Bezug zu Personenvereinigungen, insbesondere der Zusammenschluss von Personen aus unternehmerischen Gründen, aufweisen. Unsere Kanzlei begleitet und berät in diesem Bereich allumfassend und begleitet die jeweilige Gesellschaft in jeder „Phase“. Beginnend mit der Wahl der Rechtsform (z.B. AG, GmbH, GmbH & Co. KG, OHG oder GbR) über die Gründung und die Veränderung der Gesellschaft (z.B. Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Kapitalmaßnahmen) bis zur Beendigung der Gesellschaft (z.B. Liquidation, Auflösung usw.).
bdb rechtsanwälte notare beraten und vertreten in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten befasste Personen, aber auch die Unternehmen nebst ihren Organen und ihren Gesellschaftern selbst. Insbesondere betreuen unsere Rechtsanwälte und Notare Familiengesellschaften und ihre Gesellschafter. Das unternehmerische Denken und die soziale Kompetenz unserer Berufsträger sind der Schlüssel für die Beilegung von insbesondere Gesellschafterstreitigkeiten jeglicher Couleur.
Wir bieten insbesondere im Schwerpunkt folgende Leistungen an:
- Gründung von Unternehmen und Kapitalgesellschaften, einschließlich der Beratung zur Wahl der „richtigen“ Rechtsform
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Umstrukturierungen und Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederungen sowie Formwechsel)
- Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe (M&A-Transaktionen), Beteiligungskauf
- Maßnahmen das „Kapital“ betreffend
- Auseinandersetzungen von Gesellschaften und Unternehmungen
- Geschäftsführer, Vorstand und Prokuristen -bestellung und -abberufung
- Beratung und Betreuung von Organmitgliedern
- corporate litigation
- Prozessführung
- Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
- Unternehmensnachfolge
- Gesellschaftsstreitigkeiten
- Organhaftung
- GmbH-Recht allgemein
- Recht der Aktiengesellschaft