Als Handelsrecht wird im Allgemeinen das Sonderrecht für bestimmte am Handelsverkehr teilnehmende Personen oder für bestimmte wirtschaftliche Geschäfte und Tätigkeiten verstanden. Seine besondere Ausprägung findet es im Handelsgesetzbuch (HGB), welches das bürgerliche Recht ändert und ergänzt. bb rechtsanwälte notare vertreten Kaufleute, Gewerbetreibende, Unternehmen und sonstige unter das Handelsrecht fallende Personen oder Gesellschaften in sämtlichen Bereichen. Wir beantworten Fragen sowohl zum Handelsvertreterrecht, beraten Sie aber auch bei der Gründung von Unternehmungen bzw. deren Erweiterungen und deren Aufgabe. Insbesondere die Geltendmachung bzw. die Abwehr von vertraglichen Ansprüchen – gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich – stellt einen seit Jahren geübten Schwerpunkt unserer Kanzlei dar.
Zu den Leistungen unserer Kanzlei gehören insbesondere:
- Vertrags- und Satzungsgestaltung
- Gestaltung von Kooperationsverträgen
- Beratung zu vertraglichen und gesetzlichen Wettbewerbsverboten
- Beratung zum Handelsvertreterrecht
- Beratung zum Firmenrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung / Prozessführung
- Handelsvertreterverträge