Die Beratung und Betreuung von Mergers & Acquisitions-Transaktionen (M&A), Unternehmens- sowie Beteiligungs –An/Verkäufen ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Sämtliche Anwälte und Notare haben entsprechende Transaktionserfahrung und verfügen über eine langjährige Expertise in diesem Bereich.

Unsere Kanzlei betreut seit Jahren mittelständische Unternehmen, familiengeführte Gesellschaften, Finanzinvestoren und Privatpersonen bei nahezu jeder Art des Unternehmenskaufs bzw. Beteiligungserwerbs. Selbstverständlich verfügen unsere Rechtsanwälte über das entsprechende know how, gleich ob es sich um einen Share-Deal, einen Asset-Deal, um einen Management Buy-Out (MBO) oder eine sonstige Art der Übernahme von Gesellschaften/Gesellschaftsanteilen oder Investition handelt. Weiterhin verfügen wir über Erfahrung im Bereich von Venture-Capital-Investitionen und Private Equity-Beteiligungen. Selbstverständlich begleiten wir Sie beginnend von der Planung und Strukturierung der Transaktion über die Vorbereitung, Durchführung der due diligence bis hin zur Verhandlung und schlussendlichen Festlegung und Umsetzung des Vertragswerkes.

Zu unseren Mandanten in diesem Bereich gehören Venture Capital und vermögensverwaltende Gesellschaften, Fonds, Dienstleistungs- und Biotech-Unternehmen sowie Unternehmungen aus dem Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation, der verarbeitenden Industrie und auch der Kosmetikbranche.