Unsere Kanzlei berät im arbeitsrechtlichen Bereich sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite.

Wir begleiten Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, beginnend bei der Ausgestaltung, Optimierung und Anpassung von Arbeitsverträgen über die Beratung während des Arbeitsverhältnisses (Gratifikationen, Änderungen der Arbeitszeit usw.) bis zu sämtlichen Fragestellungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Darüber hinaus betreuen wir auf höchstem Niveau Vorstände, Geschäftsführer und sonstige Arbeitnehmer hinsichtlich sämtlicher dienst- und arbeitsrechtlicher Belange. Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Anbahnung und der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.

Die Anwälte unserer Kanzlei haben jeweils über 10 Jahre Erfahrung im Bereich der außergerichtlichen Verhandlungsführung sowie der arbeitsgerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen. Insbesondere vertreten wir Sie anlässlich von Kündigungsschutzprozessen.

Aufgrund unseres interdisziplinären Ansatzes erfolgt die Beratung von Unternehmen, aber auch von Organen und Arbeitnehmern ganzheitlich, d.h. dass auch Aspekte aus anderen Rechtsbereichen (z.B. Sozialrecht, Strafrecht oder Berufsrecht) in unsere Überlegungen miteinbezogen werden.

Unsere Leistungen:

  • Arbeitsvertragsrecht
  • Geschäftsführerdienstvertrag / Vorstandsvertrag
  • Abmahnungen
  • Arbeitsrechtliche Kündigungen jeglicher Art (betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, krankheitsbedingte Kündigung)
  • Aufhebungsverträge, Abfindungen, Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Vollständige Übernahme sämtlicher arbeitsrechtlichen Belange eines Unternehmens
  • Unternehmenstransaktionen unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten
  • Betriebsübergang gemäß § 613a BGB
  • Betriebsvereinbarungen / Beratung zum Betriebsverfassungsgesetz
  • Führen von Kündigungsschutzprozessen (KSchG)
  • Beratung und Vertretung von leitenden Angestellten