Unsere Notare begleiten und betreuen Sie in der gesamten Bandbreite des Immobilienrechts, insbesondere des Grundstücks- und Wohnungskaufs.

Damit Käufer und Verkäufer bei dem bedeutsamen Vorgang eines Grundstückverkaufs sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, achten unsere Notare auf eine rechtlich ausgewogene Gestaltung der Verträge und helfen Risiken zu vermeiden. Unsere Notare besorgen die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Wir begleiten Sie bei der Bestellung und Löschung von Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie sonstiger dinglicher Belastungen.

Insbesondere folgende Leistungen rund um das Grundstück / die Immobilie - einschließlich der Beratung / Aufklärung, Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung - offerieren unsere Notare:

  • Grundstückskaufverträge
  • Schenkungen von Grundstücken / Immobilien
  • Nießbrauch
  • Bestellungen und Löschungen von Hypotheken und Grundschulden, Erbbaurechtsverträge / Einräumung von Erbbaurechten
  • Bauträgerverträge
  • Teilung und Verbindung von Grundstücken